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Bildungsurlaub

 

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub. Niedersächsische Arbeitnehmer*innen haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung anerkannt worden ist.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise

  • Die meisten Veranstaltungen mit Anspruch von Bildungsurlaub sind Wochenseminare und dauern von Montag bis Freitag. 
  • Bildungsurlaube dienen der Weiterbildung, daher ist täglich eine Mindeststundenzahl für den Unterricht notwendig.
  • Bei der Anmeldung für einen Bildungsurlaub erhalten Sie eine Bestätigung für den Arbeitgeber, dem Sie Ihre Entscheidung mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn unter Angabe des Termins und der Bildungsveranstaltung mitteilen müssen.
  • Nach Beendigung des Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage für Ihren Arbeitgeber.
  • An allen ausgeweisenen Bildungsurlaubskursen können alle Interessenten, also auch Nicht-Berufstätige, teilnehmen, welche keinen Bildungsurlaub beantragen.

Weitere Informationen und Anmeldung zu aktuellen Bildungsurlaubskursen bei der VHS WHV unter: 04421 16-4000


Downloads/Links:

 

Bildungsurlaub Jahresprogramm 2021