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VHS Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist das oberstes Organ der Gesellschaft.
In der Gesellschafterversammlung wird die Stadt Wilhelmshaven als derzeitig einzige Gesellschafterin durch die Mitglieder des Verwaltungsausschusses (VA) vertreten. Für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu benennen. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister oder sein Stellvertreter. Eine ordentliche Gesellschafterversammlung findet statt, so oft es eine geschäftliche Veranlassung dazu gibt, mindestens aber halbjährlich.

Die Gesellschafterversammlung nimmt u. a. folgende Aufgaben wahr:

  • Änderung des Gesellschaftsvertrages,
  • Feststellung des Wirtschaftsplanes und seiner Nachträge,
  • Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung,
  • Entlastung der Geschäftsführung,
  • Beitritt zu Verbänden und Vereinigungen,
  • Grundsätze und Rahmen der Entgeltfestsetzung,
  • Grundsätze und Rahmen der Honorarfestsetzung,
  • Bestellung des Wirtschaftsprüfers, unter Beachtung der Vorschriften der NKomVG