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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Projekte

1. Geltungsbereich 
Diese Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Teilnehmenden geförderter Maßnahmen und Projekte der Volkshochschule Wilhelmshaven gGmbH, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Sie erfüllen alle Anforderungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB II) und sind Bestandteil jedes Teilnahmevertrages. 
Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte, diverse Menschen und für juristische Personen. 

 

2. Leistungsgegenstand 
Voraussetzung für die Teilnahme ist das Zustandekommen eines schriftlichen Teilnahmevertrages. Die VHS Wilhelmshaven führt die im jeweiligen Teilnahmevertrag definierten Projekte und Maßnahmen vornehmlich in eigenen Räumlichkeiten durch kompetente Mitarbeitende und Dozentinnen und Dozenten durch. Je nach den jeweils gültigen Bestimmungen und auch auf Basis der vorhandenen Gesetzgebung bzw. Förderrichtlinien können die Leistungen auch außerhalb der eigenen Räumlichkeiten erbracht werden und z.B. am Arbeitsplatz, im Erprobungsbetrieb oder bei einem kooperierenden Bildungsträger durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung sowie der Ort gelten hierbei wie im Auftrag oder Vertrag vereinbart. Maßnahmen und Projekte können sowohl Weiterbildungen als auch Umschulungen sein. Sie umfassen i.d.R. verschiedene Module wie Präsenz- oder Hybridunterricht (digitale Präsenz), Coaching, fachpraktische Unterweisung oder berufliche Erprobungen. 

 

3. Kosten/Teilnahmegebühren
Die Maßnahmen und Projekte werden überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert und mit den jeweiligen Kostenträgern abgerechnet. Weiterbildungen, die mit Bildungsgutscheinen gefördert werden, können häufig auch von Selbstzahlenden wahrgenommen werden. Bei diesen Weiterbildungen werden die Kosten und ggf. die Zahlungsmodalitäten im Teilnahmevertrag ausgewiesen. 


4. Rücktritt und Kündigung
Bei einer öffentlichen Förderung kann der Teilnehmende den Vertrag nach Absprache mit dem Kostenträger und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Arbeitsaufnahme, Ausbildungsaufnahme, Wegfall der Förderung) ohne Einhaltung einer Frist kündigen, ohne dass weitere Kosten entstehen. Ebenso kann ein Teilnehmender bei Wegfall der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter fristlos und ohne Folgekosten vom Vertrag zurücktreten. Ebenso kann der Teilnehmende bei Wegfall der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter fristlos und ohne Folgekosten vom Vertrag zurücktreten.
Lassen die Leistungen des Teilnehmende erkennen, dass das Bildungsziel nicht erreicht wird, oder werden vom Teilnehmenden Pflichten erheblich verletzt bzw. fortlaufend der Unterrichtsbetrieb durch ihn gestört, so kann der Vertrag von der Volkshochschule Wilhelmshaven im Einvernehmen mit dem Auftraggeber fristlos gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe des Grundes erfolgen.
Bei einer selbst finanzierten Teilnahme entfallen die genannten Bestimmungen zum Rücktritt bzw. zur Kündigung. 
In seltenen Fällen kann die VHS Wilhelmshaven vom Vertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird. In diesen Fällen ist die VHS Wilhelmshaven verpflichtet, die Teilnehmenden unverzüglich über den Rücktritt zu informieren und etwaige bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückzuerstatten. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche wegen eines Rücktritts durch die VHS Wilhelmshaven sind ausgeschlossen.


5. Haftung 
Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmenden gegen die Volkshochschule Wilhelmshaven sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
Der Ausschluss gilt ferner dann nicht, wenn die Volkshochschule Wilhelmshaven schuldhaft Rechte der Vertragspartner oder des Teilnehmenden verletzt, die diese nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner oder Teilnehmenden regelmäßig vertrauen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


6. Datenschutz
siehe „Anlage AGB Datenschutzbestimmungen für AGB - Projektbereich“


7. Schlussbestimmungen
Werden Teile des Projektes bzw. der Maßnahme durch Kooperationspartner durchgeführt, so gelten für diese Teile des Projektes/der Maßnahme deren AGB ebenfalls. 
Änderungen oder Ergänzungen des Teilnahmevertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und haben keine Gültigkeit. Der Teilnehmende erhält eine von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Ausfertigung des Teilnahmevertrages.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.