Hygieneregeln und Zutrittsbeschränkungen der VHS WHV
In Zeiten der Pandemie möchten wir allen Besuchern und Mitarbeitern in der Volkshochschule ein Höchstmaß an Schutz und Gesundheit ermöglichen. Ohne Einhaltung unserer Vorgaben ist eine Teilnahme an unseren VHS-Angeboten nicht möglich.
Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Aktuell besteht keine 3G-/oder Maskenpflicht.
Wir setzen jedoch darauf, dass Sie weiterhin für sich und Ihr Umfeld verantwortlich handeln und so Ihren Beitrag zum Gesundheitsschutz leisten.
Deshalb bitten wir Sie, auch weiterhin auf freiwilliger Basis eine Maske zu tragen.
Weiter gelten die gesetzlichen Regelungen zu Pandemie -> Corona-Vorschriften Land Nds.
Wir bitten Sie auf jeden Fall zu Hause zu bleiben,
- bei Krankheitszeichen (wie z.B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-/ Geruchssinns, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen).
- bei einem positiven Testergebnis, auch wenn Sie keine Symptome haben.
- bis zum Ablauf der Quarantänefrist, wenn Sie zur Quarantäne oder Absonderung verpflichtet sind. Eine Freitestung ist nicht möglich. (Eine Absonderung endet nach fünf Tagen, wenn zu diesem Zeitpunkt seit 48 Stunden keine Symptome vorliegen).
Sollten Sie wissentlich infiziert an einem VHS-Angebot teilnehmen, führt dies zum sofortigen Ausschluss vom Kursbetrieb bis zum Ende der Pandemie.
Wenn es das Infektionsgeschehen erfordert behalten wir uns im Rahmen des Hausrechtes vor:
- die Umsetzung von G-Regelungen verpflichtend zu machen
- das Tragen einer Maske verpflichtend zu machen.
- einen Kurs zu pausieren oder in ein Online-Format zu überführen.
Niedersächsische Verordnung Corona-Virus SARS-CoV-2
Infos unter -> Land Niedersachsen