Fördermöglichkeiten für Sie und Ihre Mitarbeiter 

Im Rahmen des Projektes "Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)" wird die individuelle berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oder von Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinstunternehmen gefördert.  

Für die Förderentscheidung durch die Regionale Anlaufstelle ist es erforderlich, dass das Unternehmen bei Antragsstellung im individuellen Fall beschreibt, warum die Qualifizierung für die Beschäftigte/den Beschäftigten und den Betrieb notwendig ist und zur Stabilisierung der Beschäftigung beiträgt. 

Gefördert werden Qualifizierungen, die sich beziehen auf

- die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen oder
- die Vermittlung von methodischen Kenntnissen (z. B. Moderation, Präsentation) oder
- die Stärkung der Sozialkompetenz (z. B. Kommunikation) im Beruf.

 Kurse, die ausschließlich Grundkenntnisse (insbesondere im EDV-Bereich) vermitteln, werden nicht gefördert. Berufliche Fachkenntnisse müssen allgemein auf dem Arbeitsmarkt verwendbar und die Beantragung vor Beginn der Weiterbildung erfolgt sein. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.iwin-niedersachsen.de/.